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Mit S+ einen Schritt voraus: Serge Ferrari bietet mehr als das Einhaltender bes

In allen Ländern und allen Bereichen hält Serge Ferrari die geltenden Standards und Vorschriften ein. Das Unternehmen geht aber immer einen Schritt weiter und setzt sich ambitioniertere Ziele, um in Sachen Gesundheit und Umweltschutz Spitzenleistungen zu garantieren.

Splus

Um diese Bemühungen zu messen, aber auch, um sie gegenüber Ihren Kunden aufzuwerten, hat Serge Ferrari S+ entwickelt, ein Tool, mit dem das GESUNDHEITS- UND UMWELTPROFIL jedes seiner Compositmaterialien bestimmt werden kann.

S+ zeigt konkret, was Serge Ferrari im Bereich der gesundheits- und umwelttechnischen Leistungen „zusätzlich“ zu seinen Verpflichtungen leistet, wobei das Niveau „S“ für die geltenden Vorschriften steht.

S+ entspricht der Umweltkennzeichnungsnorm ISO 14021: richtig, überprüfbar, relevant, nicht irreführend.

GESUNDHEITSTECHNISCHE VORKEHRUNGEN

Health precaution

• S: Konform mit der REACH-Verordnung
• S+1: SVHC* < 0,1 % (Stoffe, die von der REACH-Verordnung genehmigt, jedoch von der europäischen Agentur aufgelistet werden)
• S+2: Phtalat-Anteil < 5 % (von der REACH-Verordnung genehmigte Stoffe, keine besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC*),
stehen aber unter Beobachtung)
• S+3: Phtalat-Anteil < 0,1 % (von der REACH-Verordnung genehmigte Stoffe, keine besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC*),
stehen aber unter Beobachtung)

Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Genehmigung von chemischen Substanzen) ist ein europäisches Gesetz, das 2007 in Kraft getreten ist. Ihr Ziel ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Jede chemische Substanz wird auf ihre Toxizität untersucht und anschließend registriert.
Bei besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) sind die Lieferanten bei einem Anteil von über 0,1 % verpflichtet, ihre Kunden zu informieren.
Ferner gibt es Substanzen, die von der internationalen Gemeinschaft beobachtet werden, wie die endokrinen Modulatoren (auch Umwelthormone genannt wie bestimmte Phtalate). Obgleich sie von der REACH-Verordnung genehmigt worden sind, versuchen wir, ihre Verwendung in problematischen Anwendungen in Grenzen zu halten bis die offiziellen Untersuchungsergebnisse bekannt sind.

*SVHC (Substance of Very High Concern)
 

LUFTQUALITÄT IM INNENRAUM

Indoor air quality.

• S: Konform mit den Gesetzgebungen bezüglich der Verwendung
• S+1: Daten erhältlich zur Emission von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)
• S+2: Einstufung A+ bezüglich Gesundheitsetikettierung ODER Greenguard Zertifizierung
• S+3: Einstufung A+ bezüglich Gesundheitsetikettierung UND Greenguard Zertifizierung

Die Luftqualität in Innenräumen hat einen Einfluss auf die menschliche Gesundheit. Sie ist selbstverständlich bei Anwendungen in Innenräumen zu berücksichtigen.
Bei der Gesundheitsetikettierung handelt es sich um eine französische Regelung, mit der man Angaben zum Anteil und zur Gefährlichkeit von flüchtigen organischen Verbindungen, die von einem Produkt ausgestossen werden, machen kann. Formell werden die Eigenschaften der ausgestossenen flüchtigen organischen Verbindungen in vier Klassen unterteilt: von A+ bis C, wobei die Einstufung A+ einer sehr geringen Ausstossmenge und die Einstufung C einer hohen Ausstossmenge entspricht.
Das amerikanische Greenguard-Label hat die gleiche Funktion, mit der gleichzeitigen
Verpflichtung, die zertifizierten Produkte einer sehr regelmäßigen
Kontrolle zu unterziehen.

ÖKOLOGISCHER FINGERABDRUCK

Environmental footprint

• S: Keine Bewertung
• S+1: Gattungsspezifische Bewertung
• S+2: Spezifische Bewertung eines Lieferanten
• S+3: Spezifische Bewertung des konfektionierten Verbundstoffes

Es gibt heute keine Regelung, die eine Untersuchung der Umweltbelastung von Stoffen fordert.
Eine Umwelt-Produktdeklaration-(kurz Environmental Product Declaration gemäß EN 15804 für die Produkte des Bausektors) ist eine europaweit standardisierte Erfassung der umweltspezifischen Daten anhand der Ökobilanzen (LCA gemäß ISO 14040-14044), die die Basis für jede Untersuchung der Umweltauswirkungen darstellt. Sie erfolgt sektorspezifisch gemäß harmonisierter produktspezfischer Regeln (den sogenannten PCR Product Category Rules).
Bei der Umwelt- und Gesundheitsdeklaration (FDES) handelt es sich um eine französische EPD-Erklärung für den Bausektor.
S+1: die Analyse der Umweltauswirkungen erfolgt anhand von gattungsspezfischen Durchschnittsdaten in mehreren Betrieben, bei verschiedenen
Lieferanten und Produktfamilien. Die Ergebnisse sind somit sehr gattungsabhängig.
S+2: für eine höhere Genauigkeit und Relevanz werden diese Analysen in industriellen Betrieben eines bestimmten Lieferanten durchgeführt,
und betreffen ausschließlich ein bestimmtes Produkt.
S+3: um noch genauere Kenntnisse im Hinblick auf die globale Umweltbelastung zu erhalten, wird bei der Analyse der Umweltauswirkungen
die Konfektion und in manchen Fällen auch die Verwendung mit einbezogen.
 

WIEDERVERWENDBARKEIT

Circular economy

• S: Deponieentsorgung*
• S+1: recycelbar gemäß ISO 14021
• S+2: Recycling mittels Texyloop-Verfahren
• S+3: Einbringung von einem Anteil von mindestens 20 % an Recyclaten

Ziel der Kreislaufwirtschaft ist es, Produkte und Dienstleistungen zu produzieren und dabei gleichzeitig den Verbrauch bzw. die Verschwendung von nicht erneuerbaren Rohstoffen und Energieressourcen stark in Grenzen zu halten. Aus diesem Grund fördert sie das Recycling. Damit ein Produkt gemäß ISO 14021den Anspruch auf Recycelfähigkeit stellen kann, muss eine konkrete Technologie, ein Zugang zu einem Sammelnetz und ein industrielles Leistungsvermögen im Bereich des Recyclings bestehen.
Das Recycling der Produkte von Serge Ferrari mit Hilfe des Texyloop-Verfahrens bietet den Vorteil, dass es wiederverwendbare Rohstoffe mit geringer Umweltbelastung produziert. Die Tatsache, dass bei diesem Produkt ein bedeutender Anteil an Recyclaten verwendet wird (dabei wurde der Produktionsverschnitt nicht berücksichtigt), ist ein weiterer Fortschritt im Bereich der Ressourcenschonung.

* Die überwiegende Mehrheit der PET / PVC-Verbundstoffe aus Industrie und aus dem Bausektor wird auf Deponien entsorgt, da die Annahme dieser Materialien von den Einrichtungen für die Energieverwertung von Ersatzbrennstoffen aufgrund der von ihnen in den Verbrennungsöfen erzeugten Korrosion zurückgewiesen wird.
 

NACHWACHSENDE ROHSTOFFE

Renewable contents

• S: keine biobasierten Rohstoffe
• S+1: Biobasierter Kohlenstoffanteil zwischen 1 und 10%
• S+2: Biobasierter Kohlenstoffanteil zwischen 11 und 30%
• S+3: Biobasierter Kohlenstoffanteil über 30%

Biobasierte Rohstoffe sind Produkte, die teilweise oder komplett aus Biomasse bestehen, d.h. sie werden von lebenden Organismen produziert
(wie Pflanzen, Algen, Tiere...). Die Referenznorm für die Bestimmung des Kohlenstoffgehalts auf der Grundlage von Biomasse ist die ASTM 6866:
Mit ihr lässt sich in einem Produkt der Gehalt an jungen Rohstoffen (erneuerbar, auf der Grundlage von Biomasse) und alten Rohstoffen (fossile Rohstoffe) ermitteln.
Die jeweiligen Prozentanteile machen Aussagen zu dem auf Biomasse basierenden Kohlenstoff im Vergleich zum gesamten Kohlenstoffgehalt.